Friedhofsordnung der Pfarre

Die Pfarre St. Stefan-Finkenstein besitzt am Gelände der Pfarrkirche einen eigenen Pfarrfriedhof. Auskünfte für den Erwerb bzw. für den Weiterbestand des Nutzungsrechtes einer Grabstätte steht Ihnen das Pfarramt selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Gemäß §§ 45, 46 und 47 der Friedhofsordnung der Diözese Gurk wurden mit Rechtswirksamkeit vom 1. Jänner 2011 neue Gebührensätze vorgeschrieben. Aufgrund dieser Neuerungen hat in der Pfarrgemeinderatssitzung vom 16. März 2011 der Pfarrgemeinderat folgenden Beschluss gefasst. Da in den letzten 20 Jahren keine Erhöhung der Grabgebühren erfolgte und die Pfarre keine Friedhofserhaltungsgebühren (Müllentsorgung, Betriebskosten) einhebt, wurden die Gebührensätze an die Friedhofsgebühren der Diözese Gurk angepasst:

Einzelgrab € 140,-- für jeweils 10 Jahre im Voraus zu entrichten.

Doppelgrab € 280,-- für jeweils 10 Jahre im Voraus zu entrichten.

Laut Friedhofsordnung nach § 18 und § 22 sind Nutzungsberechtigte verpflichtet, selbst für die rechtzeitige Verlängerung zu sorgen.

Mit der Zahlung der vorgeschriebenen Friedhofsgebühren fügt sich der Grabnutzungsberechtigte der Friedhofsordnung der Diözese Gurk unter sowie der allenfalls bestehenden pfarrlichen Friedhofsordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung. Dieser Beschluss gilt nur für den Pfarrfriedhof der Pfarrkirche St. Stefan und nicht für den Gemeindefriedhof in Mallestig.

Friedhofsordnung der römisch-katholisch-konfessionellen Friedhöfe der Diözese Gurk