Pfarrgemeinderat
Der Pfarrgemeinderat ist jenes Kollegium der Pfarre, das zusammen mit dem Pfarrvorsteher für die Seelsorge verantwortlich ist, sie mitträgt und Fragen des pfarrlichen Lebens entscheidet (§2 Pfarrgemeindeordnung).
Wir Pfarrgemeinderäte mit dem Pfarrer haben die Möglichkeit das Pfarrleben entscheidend mitzugestalten und stehen für die Zukunft unserer Pfarre. Die vier theologischen Grundaufträge gehören zum Fundament jeder christlichen Gemeinschaft und zeigen, dass wir an der Basis der Menschen unterwegs sind. Jesus Christus ruft noch heute Menschen in seine Nachfolge, er ruft uns immer wieder, wer sensibel genug ist, wird auch diesen Ruf hören und sich auf den Weg begeben. Erst als aktiver Mitarbeiter/in wird die Pfarre und die Kirche attraktiv und interessant und vielleicht entdecken wir sogar neue Fähigkeiten in uns. Durch die Pfarrgemeinderatswahl übernehmen wir Verantwortung und sind gleichzeitig Sprachrohr der Pfarrbevölkerung, wenn es um Anliegen oder bestimmte Themenbereiche geht.
Freuen wir uns auf die neuen Aufgaben, die wir in den kommenden fünf Jahren bewältigen werden und versuchen wir den Weg so gut wie möglich miteinander und nicht nebeneinander zu gehen.